Zuständigkeit

Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.

Das Landgericht Baden-Baden ist eines von 9 Landgerichten im badischen Landesteil, die zum Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe gehören.

Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Baden-Baden erstreckt sich über die Amtsgerichtsbezirke Achern, Bühl, Baden-Baden, Gernsbach und Rastatt. Das Einzugsgebiet umfasst damit ca. 330.000 Einwohner.

Beim Landgericht Baden-Baden sind derzeit 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zivilkammern und Strafkammern, der Verwaltungsabteilung und in der Bewährungshilfe beschäftigt.

Präsident des Landgerichts ist Herr Dr. Frank Konrad Brede. Der Präsident ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landgerichts und aller Richterinnen und Richter der Amtsgerichte und Notarinnen und Notare der Notariate im Landgerichtsbezirk Baden-Baden.

Für Ermittlungsverfahren ist für den Landgerichtsbezirk die Staatsanwaltschaft Baden-Baden zuständig.

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